Sanwald & Partner

STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT

Steuerberatung auf Augenhöhe

Herzlich willkommen zur Steuerberatungsgesellschaft Sanwald & Partner! Schauen Sie sich auf unserer Seite um – und sehen Sie, wie wir Ihre Steuerangelegenheiten im Blick haben. Dabei nehmen wir uns Zeit für Sie und beraten Sie ausführlich, kompetent und so, dass Sie den Durchblick behalten!

Aktuelle Informationen

  • Gestaltung der Strategien von IAASB und IESBA für die Jahre 2028 bis 2031

    Die WPK hat zur gemeinsamen Stakeholder-Umfrage zur Gestaltung der Strategien von IAASB und IESBA für die Jahre 2028 bis 2031 (Joint Stakeholder Survey: Shaping IAASB and IESBA Strategies for 2028-2031) Stellung genommen.

  • Für Zwecke der § 6b-Rücklage werden Vorbesitzzeiten von Schwesterpersonengesellschaften zusammengerechnet

    Veräußert eine KG ein Grundstück, das sie innerhalb des Sechsjahreszeitraums im Sinne von § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG von einer personenidentischen Schwester-KG entgeltlich erworben hatte, ist dies für die Bildung einer § 6b-Rücklage unschädlich. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 8 K 820/24 G,F).

  • Anlassbezogene Freistellungen und regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG

    Die Teilnahme eines Diplom Finanzwirts an dem Förderprogramm „Jura“ der Finanzverwaltung NRW stellt eine auf Weiterbildung und/oder Aufstieg gerichtete Nebensache in der bereits aufgenommenen Berufstätigkeit als Finanzbeamter dar. Das Studium der Rechtswissenschaften tritt gegenüber dieser Erwerbstätigkeit in den Hintergrund. Die Erwerbstätigkeit ist aber unschädlich i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG, soweit die monatlich betrachtete regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit infolge von Freistellungen unter 20 Stunden sinkt. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 8 K 2927/25 Kg).

  • BFH: Vollverzinsung nach § 233a AO und Unionsrecht sowie Billigkeit

    Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine Zinsvorschrift, nach der Nachzahlungszinsen zur Mehrwertsteuer unabhängig von den Umständen des Einzelfalles (insbesondere unabhängig vom Verschulden des Steuerpflichtigen oder dem entstandenen Steuerschaden für das FA) entstehen, mit dem Unionsrecht (insbesondere mit den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Neutralität der Mehrwertsteuer) vereinbar ist (Az. V R 28/25).

  • BFH zur abweichenden Festsetzung von Einkommensteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen

    Der BFH hatte zu entscheiden, ob für die Frage der Freistellung des Existenzminimums nur auf das betreffende Veranlagungsjahr eine Betrachtung vorzunehmen ist oder vielmehr eine Gesamtbetrachtung über mehrere Jahre (Az. IX R 18/23).

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Dipl.-Ing. Horst Sanwald

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Der Gründer der Sanwald & Partner Steuerberatungsgesellschaft, Dipl.-Ing. Horst Sanwald, wurde 1947 in Neustadt an der Weinstraße geboren. Nach dem Studium des Wirtschaftsingenieurwesens in Berlin und Saarbrücken wurde er Revisionsassistent in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Im Jahr 1981 wurde Dipl.-Ing. Horst Sanwald dann durch den Senator für Finanzen in Berlin zu seiner heutigen Tätigkeit bestellt: zum Steuerberater. 

Dipl.-Wirtsch.-Ing. Florian Sanwald

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Der Diplom-Wirtschaftsingenieur Florian Sanwald erblickte im Jahr 1977 in Berlin das Licht der Welt. Dem guten Ruf der dortigen Technischen Universität folgend, führte ihn sein Weg zum Studium des Wirtschaftsingenieurwesens nach Darmstadt, das er im Jahr 2007 erfolgreich abschloss. Er wurde 2011 durch die Steuerberaterkammer Hessen zum Steuerberater bestellt. Wie alle unsere Steuerberater nimmt er regelmäßig an Fortbildungen teil und bleibt so stets auf dem neuesten Stand. 

Sebastian Schäfer

Steuerberater
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Aus dem schönen Groß-Umstadt in Hessen stammt unser Steuerberater Sebastian Schäfer, wo er 1983 geboren wurde. Er legte 2004 seine Prüfung zum Steuerfachangestellten ab, 2009 dann die Prüfung zum Steuerfachwirt. Nach dem erfolgreich absolvierten Steuerberater-Examen erfolgte am 29.4.2013 die Bestellung zum Steuerberater durch die Steuerberaterkammer Hessen.