Steuerberatung auf Augenhöhe
Herzlich willkommen zur Steuerberatungsgesellschaft Sanwald & Partner! Schauen Sie sich auf unserer Seite um – und sehen Sie, wie wir Ihre Steuerangelegenheiten im Blick haben. Dabei nehmen wir uns Zeit für Sie und beraten Sie ausführlich, kompetent und so, dass Sie den Durchblick behalten!
Aktuelle Informationen
- Mittelstand startet leicht verschnupft in den Herbst
Das Geschäftsklima im Mittelstand hat sich im September zum zweiten Mal in Folge verschlechtert. Es sank um 2,9 Punkte auf minus 16,1 Zähler. Bei den Großunternehmen war der Rückgang mit minus 0,5 Punkten geringer. Damit kommt der noch zu Jahresbeginn beobachtete Stimmungsaufschwung ins Stocken. Dies sind die Ergebnisse des KfW-ifo-Mittelstandsbarometers.
- Gesetz zur Änderung des Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
Zur weltweiten Umsetzung bestimmter (abkommensbezogener) Empfehlungen aus dem sog. BEPS-Projekt gegen unfairen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen wurde im Jahr 2016 ein multilaterales Abkommen verabschiedet (BEPS-MLI). In der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die dessen Umsetzung zweistufig, durch ein Vertragsgesetz und durch ein nachfolgendes Anwendungsgesetz. Das vorliegende Änderungsgesetz erweitert das Vertragsgesetz vom 22. November 2020.
- Modernisierungsagenda Digitalisierung: Bundesregierung will neue Standards für Gesetze
Die Bundesregierung will Verwaltung und Gesetzgebung modernisieren. Die BRAK weist auf einen für Juristinnen und Juristen besonders relevanten Aspekt hin: ein neuer Standard in der Rechtsetzung, der auf eine strukturierte Frühphase der Gesetzgebung, mehr digitale Werkzeuge und adressatenfreundliche Gestaltung setzt – Rechtsregeln sollen als „Law as Code“ maschinenlesbar und direkt in IT-Systeme integrierbar sein.
- Keine Erstattung von Arbeitgeberleistungen bei Absonderung wegen Infektion mit dem Coronavirus
Arbeitgeber, die einem Arbeitnehmer für die Zeit der Absonderung wegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus Zahlungen geleistet haben, haben keinen Erstattungsanspruch nach § 56 Abs. 5 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes. Sie waren auch im Falle eines symptomlosen Verlaufes der Infektion zur Zahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 3 C 14.24).
- Quarantäne wegen Corona-Infektion – keine Verdienstausfall-Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz bei Vermeidbarkeit der Infektion durch Inanspruchnahme einer öffentlich empfohlenen und für den Betroffenen möglichen Schutzimpfung
Eine erwerbstätige Person, die sich im Oktober 2021 wegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in häuslicher Quarantäne befunden und dadurch einen Verdienstausfall erlitten hat, kann vom Staat keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz verlangen, wenn sie die damalige öffentlich empfohlene COVID-19-Schutzimpfung nicht in Anspruch genommen hat, eine Impfung für sie aber möglich gewesen wäre. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 3 C 5.24).
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Steuerberater & Partner

Steuerberater
Dipl.-Ing. Horst Sanwald
Tel. +49 (6151) 10101-0
info@steuerbuero.bnu-test.de
Der Gründer der Sanwald & Partner Steuerberatungsgesellschaft, Dipl.-Ing. Horst Sanwald, wurde 1947 in Neustadt an der Weinstraße geboren. Nach dem Studium des Wirtschaftsingenieurwesens in Berlin und Saarbrücken wurde er Revisionsassistent in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Im Jahr 1981 wurde Dipl.-Ing. Horst Sanwald dann durch den Senator für Finanzen in Berlin zu seiner heutigen Tätigkeit bestellt: zum Steuerberater.

Steuerberater
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Florian Sanwald
Tel. +49 (6151) 10101-23
sanwald.florian@steuerbuero.bnu-test.de
Der Diplom-Wirtschaftsingenieur Florian Sanwald erblickte im Jahr 1977 in Berlin das Licht der Welt. Dem guten Ruf der dortigen Technischen Universität folgend, führte ihn sein Weg zum Studium des Wirtschaftsingenieurwesens nach Darmstadt, das er im Jahr 2007 erfolgreich abschloss. Er wurde 2011 durch die Steuerberaterkammer Hessen zum Steuerberater bestellt. Wie alle unsere Steuerberater nimmt er regelmäßig an Fortbildungen teil und bleibt so stets auf dem neuesten Stand.

Steuerberater
Sebastian Schäfer
Tel. +49 (6151) 10101-26
schaefer@steuerbuero.bnu-test.de
Aus dem schönen Groß-Umstadt in Hessen stammt unser Steuerberater Sebastian Schäfer, wo er 1983 geboren wurde. Er legte 2004 seine Prüfung zum Steuerfachangestellten ab, 2009 dann die Prüfung zum Steuerfachwirt. Nach dem erfolgreich absolvierten Steuerberater-Examen erfolgte am 29.4.2013 die Bestellung zum Steuerberater durch die Steuerberaterkammer Hessen.